Generell sind die Landkreise für die Organisation der Schülerbeförderung zuständig, da es sich dabei um eine Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung handelt. Wenden Sie sich deshalb bei Busproblemen bitte direkt an die Ansprechpartner des Eifelkreises Bitburg-Prüm, die Sie auf der Homepage des Eifelkreises finden. www.bitburg-pruem.de
Wir weisen darauf hin, dass unsere Schule auch bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen (z.B. Glatteis/Schneefall, Windbruch) in der Regel geöffnet ist und Unterricht stattfindet. Sollte es in Ausnahmefällen zu einer Schließung der Schule kommen, werden wir dies auf unserer Schulwebsite bekanntgeben.
Der Verkehrsverbund Region Trier informiert auf seiner Seite www.vrt-info.de über aktuelle Verkehrsmeldungen, die seitens der zuständigen Verkehrsunternehmen bei witterungsbedingten Fahrtausfällen oder Verspätungen eingestellt werden.
Es obliegt jedoch in jedem Fall – auch wenn der Unterricht stattfindet – den Eltern zu entscheiden, ob der Schulweg zumutbar ist oder nicht. Falls Schülerinnen, Schüler und Studierende witterungsbedingt nicht zur Schule kommen können, ist eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassen- respektive Stammkursleitung abzugeben.
Die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm hat das Antragsverfahren für die Übernahme von Schülerfahrtkosten für die Sekundarstufe I umgestellt. Ab dem Schuljahr 2022/2023 erfolgt die Antragsstellung für die Übernahme von Fahrtkosten für die Sekundarstufe I ausschließlich über ein Web-Portal. Dementsprechend sind die Anträge online von den Eltern/Sorgeberechtigten auszufüllen. Den Link zum Antragsformular finden Sie hier: Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten
Diese Anträge sind grundsätzlich bei jedem Schulwechsel, auch wenn dieser innerhalb des gleichen Ortes stattfindet, zu stellen. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Frau Rosch (Tel: 06561/151190) oder Frau Hansen (Tel: 06561/151191) wenden.