Die Aufnahme in die Einführungsphase kann von einer Aufnahmeprüfung abhängig gemacht werden. Eine Prüfung für die Aufnahme in die Einführungsphase des Kollegs ist in der Regel erforderlich, wenn laut Zeugnis des qualifizierten Sekundarabschlusses I eine oder mehrere der Leistungen in den Fächern Mathematik, Englisch und Deutsch unter befriedigend (3) liegen.
Die Aufnahmeprüfung findet in der Regel im April/Mai eines jeden Jahres statt (ggf. Nachtermine im Sommer) und besteht aus folgenden Teilen:
Die Prüfungen entsprechen dem Kenntnisstand des qualifizierten Sekundarabschlusses I und umfassen zwei Zeitstunden.
Für das Bestehen der Aufnahmeprüfung gelten folgende Bedingungen:
Eine nicht bestandene Aufnahmeprüfung kann einmal wiederholt werden.